++ Überwachung des fließenden Verkehrs: Vorstellung und Beitritt zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland ++ Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für den Wahldienst bei der Kommunalwahl 2026 ++
Überwachung des fließenden Verkehrs:
Vorstellung und Beitritt zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Nachdem die bisherige Zweckvereinbarung mit der Stadt Germering zum Jahresende 2025 ausläuft, hatte sich der Gemeinderat bereits zuvor dafür ausgesprochen, die Überwachung des fließenden Verkehrs fortzusetzen. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, eine geeignete Nachfolgeregelung zu erarbeiten. Eine mögliche Zusammenarbeit wurden daraufhin mit dem „Zweckverband Kommunale Dienste Oberland“ (ZV KDO) erörtert. Sowohl die Polizeiinspektion Herrsching als auch benachbarte Kommunen äußerten sich positiv zur Kooperation mit dem Zweckverband und berichteten von durchweg guten Erfahrungen.
Der Geschäftsführer des Zweckverbandes Benjamin Bursic stellte in der Sitzung verschiedene Kooperationsmodelle vor und gab wichtige Informationen zur Umsetzung und zur Kostenstruktur: Die Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Tölz agiert als zentraler Dienstleister für seine 164 Mitgliedskommunen mit über einer Million Einwohnern. Zum Leistungsportfolio des Zweckverbandes gehören die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs sowie das Management für öffentlich-rechtliche Forderungen wie Grund- und Gewerbesteuern, oder Kita-Gebühren. Kommunen zahlen nur für die Leistungen, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen. Mitgliedsbeiträge gibt es nicht, ebenso wenig eine Grund- bzw. Investitionsumlage.
Ein Prinzip des Zweckverbandes ist, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die Bearbeitungsentgelte kostendeckend kalkuliert werden. „Wir zahlen Überschüsse im Rahmen von nachträglichen Preissenkungen zurück“, berichtet Bursic. Seit 2023 erfolge eine rückwirkende Preissenkung der Überwachungsstunden im fließenden und ruhenden Verkehr. „Wir überwachen derzeit mit 25 eigenen Mitarbeitern, 20 Messfahrzeugen und 20 Blitzanhängern fast 3.000 Messstellen. Aktuell liegen wir bei ungefähr 26.000 Überwachungsstunden im Jahr“.
Dass „Verkehrsüberwachung wirkt“ beschreibt der ZV Geschäftsführer anhand eines Beispiels. Eine Untersuchung der Gemeinde Gauting aus dem Jahr 2013 habe ergeben, dass es dort häufige und hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen gab – in der Karte markiert durch fünf rote Gefahrenpunkte. Elf Jahre später gibt es keinerlei „Gefahrenpunkte“ mit zu hohen Geschwindigkeiten mehr. Die Karte weist nur mehr grüne Markierungen auf.
Aus Sicht der Herrschinger Verwaltung erscheint eine Mitgliedschaft zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland sinnvoll. Daher stimmte auch die überwiegende Mehrheit des Rates dafür, dass die Gemeinde als Mitglied dem Kommunalen Zweckverband Oberland zum 1. Januar 2026 beitritt und ihm zunächst die Überwachung des fließenden Verkehrs überträgt.
Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für den Wahldienst bei der Kommunalwahl 2026
Für die Kommunalwahlen im nächsten Jahr mit Wahlleiter Hans Wannenmacher und dem stellvertretenden Wahlleiter Andreas Lindig benötigt die Gemeinde rund 200 ehrenamtliche Wahlhelfer. Für diese gab es bei der vergangenen Wahl in 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 120 Euro (pro Wahlhelfer). Für 2026 soll die Höhe der Pauschale variieren, so der Vorschlag der Verwaltung. Statt bisher 120 Euro soll es für Wahlvorsteher, Schriftführer und Stellvertreter 130 Euro, für die Beisitzer hingegen nur noch 110 Euro geben. „Unser Ansatz war es, die verantwortungsvolleren Positionen höher zu entlohnen“, erklärte die 2. Bürgermeisterin Christina Reich. Dies kam bei den Gemeinderäten nicht gut an.
Der Beschlussvorschlag wurde eistimmig abgelehnt. Somit bleibt es bei der Erfrischungspauschale von 120 Euro für alle Positionen. Sollte es am 22. März zu einer Stichwahl kommen, erhalten die Wahlvorsteher, Schriftführer und Stellvertreter 30 Euro und die Beisitzer 20 Euro.
Nächste Gemeinderatssitzung:
Mo., 21.07.2025
19 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal
Für Sie berichtete Nicole Burk.