Ein Auge auf Umwelt, Nachhaltigkeit, Bäume & Co.

Kategorie: Aktuelles

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Die Diplomforstwirtin Franziska Kalz kümmert sich für die Gemeindeverwaltung um Umweltmaßnahmen, Nachhaltigkeit u.a.m.
Bäume liegen ihr besonders am Herzen – und trotzdem wird auch diese Pappel nicht mehr lange gehalten werden können, da Wurzel und Stamm ausgehöhlt sind und der Baum nicht mehr in der Lage ist, ausreichend Kraft aus dem Boden für seine Krone zu ziehen

Die diplomierte Fortwirtin Franziska Kalz und ihr breites Aufgabenspektrum in der Gemeinde

Seit vielen 21 Jahren arbeitet Franziska Kalz für die Gemeinde Herrsching und kümmert sich hier um ein sehr breites Spektrum an Aufgaben. Die Nachhaltige Entwicklung des Ortes gilt es im Auge zu behalten – mit so vielem, was dazugehört. Von Einhaltung der Förderrichtlinien zur Energieeinsparung bis hin zur Betreuung und Mitarbeit in den Arbeitskreisen zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21. Umbau und Erhalt von Grünflächen, Neupflanzung von Gehölzen, Energieeinsparung an gemeindlichen Gebäuden und im Straßenverkehr, die Artenvielfalt und ihre Lebensräume im Blick behalten, gemeinsam mit dem Förster die Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes zu steuern und anderes mehr. Und natürlich: die Pflege und der Erhalt der gemeindlichen Bäume. Eine Aufgabe, die ganz aktuell sehr in den Fokus der Bürger geraten ist.

„Die Vielseitigkeit der Aufgabe ist schön“, betont Franziska Kalz und schiebt einige Ordner beiseite, um Platz zu schaffen für das, „was immer neu auf den Tisch flattert“.
Die „Nachhaltige Entwicklung“ gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeindeverwaltung und in Folge werden ihre Aufgaben situationsbedingt angepasst. So ist sie derzeit mit der Neugestaltung des Pausenhofs an der Christian Morgenstern Schule betraut, um diesen nachhaltiger zu gestalten und an die aktuellen schulpädagogischen Erfordernisse anzupassen. Allgemein setzt sich dafür ein, dass die Grünbereiche im Verkehrsraum so angelegt werden, dass möglichst wenig Energie für Anlage und Unterhalt aufgewendet werden muss und einen hohen Wert für den Naturhaushalt haben. Auch bei der Materialbeschaffung sowie bei Strom- und Energiebeschaffung versucht sie, den ökologischen Filter vorzuschalten. Schon im Studium der Forstwissenschaft hatte Franziska Kalz Biologie und Ökologie zu ihren Schwerpunktthemen gewählt. Zwei Fachgebiete, an denen ihr sehr liegt und die im Fokus ihrer Arbeitsweise liegen.

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Ökologie und die vielen gefällten Bäume – passt das zusammen?
„Ja, denn auch in der freien Natur lebt und stirbt ein Baum nun einmal, baut im Laufe seines Lebens Holzmasse und damit CO2-Speicher und Lebensräume auf, stirbt und entlässt dabei das CO2 aus dem Holz wieder, die Lebensräume schwinden. Wieviel Holzmasse ein Baum aufbauen kann und wann er zu sterben beginnt, ist von den Lebensbedingungen abhängig, in denen er wächst. Die sind in Zeiten des Klimawandels schon in der freien Natur deutlich schwieriger als noch vor 100 Jahren und noch einmal mehr im Siedlungsbereich. Auch die Pflicht zur Verkehrssicherung macht die Sache nicht einfacher. Baumpflege und -erhalt ist deshalb ein sehr vielschichtiges Thema“. bestätigt Franziska Kalz.
„Über Fällung oder Erhalt von Bäumen in Privatgrundstücken kann die Gemeinde nur entscheiden, wenn ihre Pflanzung oder ihr Erhalt in Bebauungsplänen festgesetzt ist. Außerhalb der Bebauungsplanbereiche hat die Gemeinde keinerlei Handhabe.“ Doch auch die Naturschutzgesetze können Baumfällungen einschränken. Für deren Vollzug sind die Naturschutzbehörden zuständig. Am Landratsamt ist das die Untere Naturschutzbehörde, bei der Regierung von Oberbayern die Höhere Naturschutzbehörde. „Die Untere Naturschutzbehörde vollzieht z.B. die Landschaftsschutzgebietsverordnung westlicher Teil des Landkreises Starnberg. Über sie sind u.a. alle Gehölze im erfassten Siedlungsbereich geschützt.“ Die Naturschutzgesetze haben alle zu beachten, auch die Gemeinde Herrsching, das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und das Landratsamt Starnberg. Aber so, wie die Fällung eines Baumes z. B. aufgrund der Verkehrssicherheit notwendig werden kann, kann das auch wegen des Hochwasserschutzes oder wegen einem Bauvorhaben sein. Beispiele dafür sind die Fällungen, die das Wasserwirtschaftsamt Weilheim auf Privatgrund am Kienbach kürzlich durchführen ließ oder das Landratsamt für den Bau des Gymnasiums.

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Und die Silberweiden, die am Kienbach auf Gemeindegrund standen?

„Stehen schon sehr lange unter Beobachtung“, betont sie. „Ich kenne diese Bäume, seit ich hier arbeite und seit etwa 15 Jahren müssen wir aus Gründen der Verkehrssicherheit beständig Totholz und zurücksterbende Kronenteile entfernen.“ Ihre Prämisse beim Baumschutz ist es, mit so schonenden Maßnahmen wie möglich, den Baum so lange wie möglich zu erhalten. Bei den Silberweiden aber sei im vergangenen Jahr schon klar gewesen, dass sie wohl nur noch kurzfristig erhalten werden können. Der Baumkontrolleuer hatte schon im Frühjahr 2021 die sofortige Fällung dringend empfohlen, aber die Gemeinde hat mittels starkem Rückschnitt die Bäume für das laufende Jahr provisorisch gesichert. „Die Brutsaison hatte schon begonnen“, begründet Franziska Kalz die Maßnahmen, welche die Gemeinde auch zusätzlich Geld gekostet haben.

„Die Naturschutzgesetze sind in dieser Hinsicht manchmal etwas problematisch“, gibt Franziska Kalz zu bedenken. Sie geben vor, dass die „Fäll-Saison“ in Grünanlagen der Gemeinde zwischen November und Ende Februar liegt – außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeiten. Es sei denn, der Baum müsste aus Verkehrssicherheitsgründen unmittelbar, gefällt werden und könnte auch nicht ganz oder in Teilen übergangsweise für die auf ihm lebenden Tiere gesichert werden. Schon alleine diese Prüfung braucht Zeit. Und auch wenn sie positiv verläuft: häufig gibt es Wirbel rund um diese Fällungen, zu deren Klärung es ebenfalls Zeit braucht. Und Zeit ist leider knapp. Wenn Lebensstätten besonders geschützter Tierarten wie z.B. Fledermaushöhlen vorhanden sind, braucht es übrigens immer die Erlaubnis der Höheren Naturschutzbehörde. Manch einer käme da vielleicht auf die Idee einer vorsorglichen Handlung, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

„Aber Baumpflege ist so viel mehr als z.B. Verkehrssicherheit zu gewährleisten“, betont sie. Das Ziel müsse immer sein, den Baum an seinem Standort durch geeignete Maßnahmen möglichst lange und vital zu erhalten. Durch die richtige Wahl und Ausgestaltung des Standorts und der Baumart, die geeignete Pflege, die Entfernung des Totholzes u.a.m. Dabei arbeitet sie auch eng mit den Baumpflegern zusammen, die „von oben“ noch mal einen ganz anderen Blick auf den Baum haben. Und holt sich in fraglichen Fällen die Hilfe eines unabhängigen Baumgutachters. „Jeder Baum ist ein Einzelfall!“

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Eine Besonderheit im Gemeindegebiet sei, dass es hier viele sehr alte Bäume gibt. Darunter auch etliche Silberweiden, Pappeln u.a. Weichholzbäume, die zwar sehr schnell wachsen, aber im Vergleich zu z.B. Rotbuchen, Roßkastanien und Stieleichen nur kurz leben. Insgesamt leiden alle Bäume unter zunehmend erschwerten Lebensbedingungen. Die Trockenheit und der schnelle Wechsel von heißer und kalter, trockener und nasser Witterung in den letzten Jahren haben ihnen zugesetzt. Sie sind dadurch geschwächt. Außerdem haben sie mit Krankheitserregern zu tun, die durch den Klimawandel neu in den Vordergrund treten. „Alte Bäume tun sich in der Regel mit der Anpassung an veränderte Lebensbedingungen wesentlich schwerer als junge Bäume“, hat sie beobachtet. „Wie das eben auch bei Menschen häufig der Fall ist.“
Sie beobachtet mit Sorge die abnehmende Lebenskraft der Baumbestände im Gemeindegebiet. Die Schäden an den alten Bäumen machen das besonders deutlich. Und sie weiß, dass auch in den kommenden Jahren wieder Bäume zu Fall kommen werden, auf Gemeindegrund, auf privaten Grundstücken und aus unterschiedlichen Gründen.
„Häufig werden Bäume aus Angst vor dem gefällt, was passieren könnte, wenn sie umstürzen oder Äste brechen. Ob dies bei dem betrachteten Baum aufgrund seines Zustandes tatsächlich zur Gefahr werden wird, spielt dabei dann keine Rolle. Die Gemeinde hingegen orientiert sich bei ihren Entscheidungen an den tatsächlichen Gefahren, die vom jeweils betrachteten Baum ausgehen.“
Viele Bäume und Gehölzbestände werden außerdem gefällt, um Gebäude, Straßen, Wege und dazu gehörige Infrastruktur zu errichten. Ausgleich dafür wird laut den Gesetzen nur in Bebauungsplangebieten festgelegt. Der Ausgleichsbedarf wird über ein kompliziertes Verfahren und nach bestimmten Kriterien ermittelt. Er soll möglichst im Bebauungsplangebiet selbst erfolgen, in der Regel braucht es aber zusätzliche Ausgleichsflächen außerhalb der Bebauungsplangebiete. Idealerweise sind das Flächen in einem sehr schlechten ökologischen Zustand, so dass der Wertzuwachs bei ökologischer Verbesserung der Flächen, besonders hoch ist. Die Gemeinden können hierbei auch in Vorleistung gehen, also für einen Ausgleich geeignete Flächen und Maßnahmen für ein sog. „Ökokonto“ an den Freistaat Bayern melden. „Für den Naturhaushalt ist in der Regel jede Baumaßnahme, die vermieden werden kann, indem bestehende Infrastruktur auch für den Zweck dieser Maßnahme genutzt wird bzw. an die zusätzliche Nutzung angepasst wird, am günstigsten. Ob und wie das möglich ist, ist in jedem Fall anders.“

Für Sie berichtete Barbara Geiling.

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