++ Antrag zur Eintrichtung von Tagespflegeplätzen in Herrsching des Senioren- und Behindertenbeirats mit Beschluss vom 6.11.2019 und Interfraktioneller Antrag zur Einrichtung einer Tagespflege in Herrsching vom 12.03.2021 ++ Anträge zum Arbeitskreis Umwelt (AKU)++
Antrag zur Eintrichtung von Tagespflegeplätzen in Herrsching des Senioren- und Behindertenbeirats mit Beschluss vom 6.11.2019 und Interfraktioneller Antrag zur Einrichtung einer Tagespflege in Herrsching vom 12.03.2021
Bereits in der Sitzung am 6.November 2019 wurde durch den Gemeinderat beschlossen, die Pflegebedarfsfeststellung des Bay. Gesundheitsministeriums abzuwarten. Damals hatte der Senioren- und Behindertenbeirat einen Antrag zur Einrichtung von Tagespflegeplätzen in Herrsching gestellt. Im März dieses Jahres haben 17 Gemeinderäte einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung von Tagespflegeplätzen in Herrsching gestellt. Das Gutachten „IGES Gutachten Pflege Bayern 2025 – 2050“ wurde im Februar 2021 veröffentlicht und ein Bedarf an Tagespflegeplätzen im Landkreis ausgewiesen. Zur Sitzung war Friedrich Büttner geladen, Leiter des Fachbereichs Sozialwesen im Landratsamt Starnberg. Er beleuchtete die Situation im Landkreis und in der Gemeinde. So liege der Anteil der über 80-Jährigen derzeit bei etwa 11.000, zwischen 70 und 80 Jahren sind es rund 16.000 Bürger. Die Tendenz ist steigend und dem müsse Rechnung getragen werden, sagt Büttner.
Leider bietet Herrsching bislang keine Tages- und Kurzzeitpflege an. Gemäß dem veröffentlichten Gutachten sind für den Landkreis rund 153 förderfähige Tagespflegeplätze ausgewiesen. 103 Plätze gibt es bereits, in Gauting und Seefeld sollen weitere geschaffen werden. Blieben dann noch 18 bis 20 Tagespflegeplätze in Herrsching, für die das Bayerische Rote Kreuz als Träger in Frage komme. Das BRK hat Interesse bekundet und bereits ein Grundstück im Herrschinger Gewerbegebiet erworben. Friedrich Büttner betonte, dass die Förderung für die Plätze grundsätzlich derjenige erhält, der diese zuerst beantragt. Christiane Gruber (BGH) wandte ein, dass auch andere Träger zum Beispiel der Herrschinger Hilfsdienst in Frage käme – unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde bei der geplanten Schaffung von Wohnraum am Mitterweg den Platz zur Verfügung stellen würde. Christian Schiller entgegnete, für die Gemeinde sei der BRK die bessere Lösung, zumal man dann ein langwieriges Ausschreibungsverfahren umgehen könne. Außerdem könne man sich sonst nicht sicher sein, welcher Betreiber den Zuschlag erhält. Ratsmitglied Christoph Welsch (Grüne) wandte ein, dass er mit dem BRK zwar kein Problem habe, aber mit dem geplanten Standort. Denn der Platz sei eigentlich für Gewerbe gedacht. „Es gibt Flächen, die geeigneter wären.“ Er spielte damit auf die Schindlbeck-Klinik an, wenn es zu einer Zusammenlegung mit der Klinik in Seefeld kommt. „Welche Nachteile bringt es, wenn es das BRK macht?“, stellte Thomas Bader (CSU) in den Raum. Es gehe doch darum, schnellstmöglich eine Tagespflege für die Gemeinde zu schaffen, was eigentlich nur mit dem BRK als Träger funktioniere. Am Ende einigten sich die Antragssteller darauf, Rücksprache mit dem BRK zu halten und sich deren Pläne in einer zukünftigen Sitzung präsentieren zu lassen.
Anträge zum Arbeitskreis Umwelt (AKU)
Nachdem sich der AKU erstmals am 2. März traf, haben die ständigen Mitglieder aus dem Gemeinderat mit Schreiben vom 21. März ihre Anträge zum Arbeitskreis Umwelt gestellt und begründet. „Wir wollen das Leitbild für ein zukunftsfähiges Herrsching der Lokalen Agenda 21 zugrunde legen“, sagte Anke Rasmussen (Bündnis 90/Die Grünen). In einem Antrag ging es den AKU Teilnehmern darum, sich nochmals mit dem Thema Baumschutzverordnung für Herrsching befassen zu dürfen und die Ergebnisse im Gemeinderat vorzustellen. Die damalige Baumschutzverordnung wurde aufgrund rechtlicher Mängel in der Gemeinderatssitzung vom 12. November aufgehoben. Um sich erneut mit dem Thema Baumschutz zu befassen und einen rechtssicheren Entwurf zu erarbeiten, braucht der AKU die Zustimmung des Gemeinderates. Thomas Bader wies darauf hin, dass es bezüglich der Baumschutzverordnung bereits einen Gemeinderatsbeschluss gebe und man anders damit umgehen müsse. Anke Rasmussen betonte, dass es nicht um eine neue Verordnung gehe, sondern dass sich der Arbeitskreis lediglich mit dem Thema Baumschutz auseinandersetzen möchte. „Dazu brauchen wir das Votum des Rates.“ Daraufhin wurde der AKU damit beauftragt, einen Entwurf für Maßnahmen für den Baumschutz in der Gemeinde Herrsching zu erarbeiten.
Für Sie berichtete Nicole Burk.