Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2025

Kategorie: Gemeinderat

Jetzt teilen:

hs-herrsching-sitzungssaal-2021

++ Kommunale Wärmeplanung: Vorstellung Zielszenario ++ Jahresabschluss 2024 ++ Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte ++ Antrag zur Umgestaltung der Bahnhofstraße in eine verkehrsberuhigte Zone ++ Anfragen ++

Kommunale Wärmeplanung: Zielszenario
Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung, die die Gemeinde Herrsching seit März 2024 vorantreibt, stellte Florian Heindl von der beauftragten Firma „MaxSolar“ das „Zielszenario“ vor, in dem identifizierte Potenziale für die klimaneutrale Wärmeversorgung in konkrete Zukunftsszenarien übersetzt und auf die Teilgebiete der Gemeinde übertragen werden. Hierbei wird der Weg aufgezeigt, wie der zukünftige Wärmebedarf der Kommune klimaneutral mit erneuerbaren Energien bereitgestellt werden kann.
Ziel ist es, die jeweilige Technologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzustreben.
Nach den Ausführungen Heindls wäre ein Nahwärmenetz in Herrsching wie auch in Breitbrunn sehr wahrscheinlich geeignet. Ab dem Jahr 2030 könnte die voraussichtliche Wärmeversorgung bei mindestens 45 Prozent liegen.

Die Trassenlänge eines Verteilnetzes in Herrsching beträgt 31,2 Kilometer, in Breitbrunn 10,8 Kilometer, in Widdersberg 0,8 und 1,3 Kilometer (Gebiet in 2 Bereiche geteilt). Heindl veranschaulichte anhand einer zeitlichen Auswertung, dass schon im Jahr 2030 größtenteils die Wärme aus Nah- oder Fernwärmenetze kommt und ab 2035 fossile Brennstoffe nur noch eine geringe Rolle spielen. „Seethermie in Breitbrunn ist durchaus vorstellbar“, sagte Heindl. Im Falle der Durchführung einer Machbarkeitsstudie muss man unter anderem die thermischen Potentiale prüfen, vorhandene Studien zum Thema einsehen und technologische Möglichkeiten zur Nutzung erarbeiten, wie z.B. umweltverträgliche Wasserentnahme und Rückführung, Wärmetausch und Filtersysteme. Hinzukommen die Klärung der Genehmigungsfähigkeit, die Bewertung der ökologischen Auswirkungen und eine Standortvorprüfung zur Wasserentnahmestelle. Weiter ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Erschließung des Sees als Wärmequelle erforderlich. Mit zwei Gegenstimmen beschloss das Ratsgremium, eine Machbarkeitsstudie für Seethermie in Breitbrunn in Auftrag zu geben und Nachbargemeinden mit ins Boot zu holen.

Auf der Homepage der Gemeinde Herrsching können Bürger ihr Feedback und ihre Stellungnahmen zur kommunalen Wärmeplanung per Link oder über den QR-Code abgeben. Die Offenlegung findet bis zum 30. Juni statt.

Werbung

Jahresabschluss 2024
Beim Jahresabschluss 2024 legte Kämmerin Miriam Goodwin endgültige Zahlen der Gemeinde vor. Die Schlussbilanz (Gegenüberstellung des Vermögens- und Schuldenstands) zum 31.12. 2024 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 113.890.787 Euro ab. 2023 waren es 110.992.000 Euro. Die Ergebnisrechnung (Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen) für das Haushaltsjahr 2024 endet mit einem Jahresüberschuss von 1.421.617 Euro (Vorjahr: 1.127.215 Euro) Die Finanzrechnung stellt den tatsächlichen Finanzmittelfluss in Form von Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr dar. Sie schließt für 2024 mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 76.720 Euro (Vorjahr: 49.800 Euro Finanzmittelüberschuss) Der Bestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres beträgt 4.204.621 Euro (im Vorjahr waren es 4.239.876 Euro.)

Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte
Seit April 2025 gibt es die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur zur Beschaffung schulischer, mobiler Endgeräte mit dem Ziel, die digitale Ausstattung an Schulen zu verbessern. Insbesondere Schülern und Lehrkräften soll der Zugang zu geeigneter, digitaler Infrastruktur ermöglicht werden. Die Richtlinie sieht folgende Fördermaßnahmen vor: Für Schüler werden mobile Endgeräte zur Nutzung im Unterricht mit 350 Euro pro Gerät gefördert. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Für die Gemeinde Herrsching stehen aus diesem Förderprogramm 29.400 Euro zur Beschaffung von 84 Leihgeräten zur Verfügung. Gefördert wird auch die Ersatzbeschaffung von Lehrerdienstgeräten, die durch Geräteausfälle oder den Zuwachs an Lehrkräften entstehen. Hierfür stehen der Gemeinde Förderbeträge in Höhe von 8.000 Euro für 8 Geräte zur Verfügung. Dennoch: Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt, von der Beschaffung von Lehrerdienstgeräten im Rahmen des Förderprogramms abzusehen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Staat als Dienstherr selbst für die Anschaffung von Lehrerdienstgeräten und der Finanzierung der Folgekosten verantwortlich ist und diese Aufgabe nicht auf die Kommunen abgewälzt werden kann. Bürgermeister Christian Schiller sieht das genauso und lehnt die Teilnahme an der Fördermaßnahme zur Beschaffung von Dienstgeräten für Lehrer ab – ebenso die Mehrheit im Gemeinderat (13:9). Anders sieht es allerdings bei den Leihgeräten für die Schüler aus. Hier nimmt die Gemeinde die Fördermittel in Höhe von 29.400 Euro zur Beschaffung von 84 Leihgeräten in Anspruch. Die Verwaltung soll die notwendigen Schritte einleiten und diese durchführen.

Werbung

Antrag zur Umgestaltung der Bahnhofstraße in eine verkehrsberuhigte Zone
Dem Gemeinderat lag ein Antrag einer Bürgerin vor, dass die Bahnhofstraße zu einer verkehrsberuhigten Zone mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet und dadurch eine lebendige, grüne und nachhaltige Ortsmitte für Herrsching geschaffen wird. Bauamtsleiter Oliver Gerweck führte bezugnehmend auf den Begriff „Verkehrsberuhigung“ aus, dass Fahrzeuge dort nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger die Straße gleichberechtigt nutzen und Kinder dort spielen dürfen. Dazu müsste die Verkehrsfläche komplett umgebaut werden. „Das ist in der Bahnhofstraße schwer umsetzbar aufgrund des Ziel- und Quellverkehrs“, sagte er. Christian Schiller hob hervor, dass man für die Schaffung der baulichen Voraussetzung einen siebenstelligen Betrag bezahlen müsse. Die Gemeinderatsmitglieder Thomas Bader (CSU) und Alexander Keim (FDP) waren sich einig: „So wie der Antrag gestellt wurde, können wir ihn nicht annehmen“, erklärte Keim. Die Antragsstellerin selbst kam zu Wort und beschwichtigte: „Es geht uns nur um die Gestaltung im Zuge der Sanierung des Bereiches. Man könnte ein paar Bäume so versetzen, dass man zwei bis drei Kurven einbaut und dadurch eine natürliche Entschleunigung erhält“. Der Bürgermeister hielt dagegen, dass die Antragsstellerin den Antrag zurückziehen müsse. Sie könne aber gerne einen neuen Antrag mit einer neuen Formulierung stellen.

Anfragen
Darf man den Badesteg in Herrsching als Yoga-Standort nutzen? Diese Frage wurde an den Gemeinderat herangetragen. Für Christian Schiller ist es eindeutig, dass auf einem öffentlicher Badesteg kein Yogakurs abgehalten werden darf. „Rechtlich gesehen ist das eine gewerbliche Nutzung und wegen einer möglichen Wettbewerbsverzerrung nicht zulässig.“ Diesbezüglich könne man auch keinen Kompromiss anbieten, sagte er. „Unser Badesteg ist für die Allgemeinheit da und eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ausgeschlossen.“

Nächste Gemeinderatssitzung:
Mo., 23.06.2025, 19 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal

Für Sie berichtete der Nicole Burk.

Jetzt teilen:

Das könnte Sie auch interessieren:

Im Blickpunkt:

Zufällig interessant?

Neueste Meldungen:

Werbung

Menü